Zustiftung

Mit einer Zustiftung an die Stiftung Kinderhospiz Schweiz tragen Sie dazu bei, den Kapitalstock der Stiftung zu erhöhen. Sie unterstützen damit unsere Angebote zum Wohle von Kindern und Jugendlichen mit lebenslimitierenden Erkrankungen sowie deren Familien nachhaltig.

Eine Zustiftung ist dann sinnvoll, wenn Sie sich für einen guten Zweck engagieren möchten, Ihnen aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt man als Zustifter zwar in der Regel keinerlei Rechte, d.h. man wird nicht selbst Stifter dieser Stiftung. Durch den Kapitaltransfer trägt man aber zur Nachhaltigkeit der Stiftung und damit zur Sicherung ihrer Tätigkeit bei. Eine Zustiftung an die Stiftung Kinderhospiz Schweiz fliesst direkt in den Kapitalstock und ist ab einem Betrag von CHF 30`000.- möglich.

Senden Sie Ihre Zustiftungserklärung per E-Mail oder Brief an uns:

Stiftung Kinderhospiz Schweiz
Seefeldstrasse 19, Postfach
CH-8032 Zürich

Selbstverständlich können Sie Ihre Zustiftung auch direkt auf das folgende Konto überweisen:

IBAN: CH90 0900 0000 8535 8174 5
PostFinance AG, 3003 Bern

Verwendungszweck: Zustiftung